Angesichts einer Zunahme von Messerangriffen will Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Waffenrecht verschärfen. Im neuen Waffenrecht werde sie „den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter einschränken“, kündigte sie in der „Bild am Sonntag“ an.
In der Öffentlichkeit sollen Messer demnach nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mitgeführt werden dürfen. „Für gefährliche Springmesser wollen wir ein generelles Umgangsverbot schaffen. Entsprechfinishe Waffenrechtsänderungen werden wir in Kürze vorlegen“, sagte Faeser. Zudem rief sie die Kommunen dazu auf, mehr Waffen- und Messerverbotszonen einzuwealthyten.
Im vergangenen Jahr wurden laut Polizeistatistik 8.951 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung bekannt, bei denen Messer zum Einsatz kamen, entweder um jemanden zu verletzen oder damit zu drohen – ein Anstieg um 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Bundespolizei registrierte laut dem Bewealthyt der „Bild am Sonntag“ im ersten Halbjahr 2024 erneut mehr Messerangriffe – vor allem an Bahnhöfen.
Bayerns Innenminister Herrmann: „Symbolpolitik“
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte die von Faeser geset upten Messerverbote als „Symbolpolitik“. Die Zunahme an Messerdelikten in den vergangenen Jahren sei besorgniserregfinish. Aber das Tragen von Messern sei jetzt schon nur sehr eingeschränkt erlaubt: „Dass weitere Messerverbote das Problem der Messerkriminalität lösen können, muss bezweifelt werden“, sagte Herrmann dem „Münchner Merkur“. Die Tötung eines Polizisten in Mannheim etwa wurde „mit einem Messer verübt, dessen Mitführung schon nach geltfinishem Recht verboten war und ist“.
Zudem sei fraglich, „wie das in der Praxis gerade an sehr stark widespreadierten Orten kontrolliert werden soll. Ohne konsequente Kontrolle böten weitere Verbote nur Scheinsicherheit“, sagte der CSU-Politiker. Auch das Argument der Abschreckung durch Strafandrohung überzeuge kaum: „Denn einem potenziellen Attentäter dürfte egal sein, ob er neben dem mit bis zu lebenslanger Haftstrafe belegten Kapitalverbrechen noch eine weitere Straftat begeht.“ Herrmann regt stattdessen an, der Polizei mehr Kontrollbefugnisse zu geben und Wiederholungs- und Intensivtäter stärker in den Blick zu nehmen.